Eine Pressemitteilung zum neuen Geschäftsführer nennt im ersten Satz, wer ab wann die Geschäftsführung übernimmt und auf wen die Person folgt. Danach kommen der Anlass des Wechsels, je ein Zitat von Vorgänger und Nachfolger mit unterschiedlicher Aufgabe, eine Kurzbiografie und ein Porträtfoto. Veröffentlicht wird sie in der Regel erst, wenn Belegschaft und wichtige Kunden Bescheid wissen.
Personalmeldungen entstehen meist unter Zeitdruck. Der Beschluss steht, plötzlich sollen es alle erfahren, und am Ende geht ein Dankesschreiben an den Vorgänger mit angehängtem Lebenslauf an die Presse. Bei solchen Meldungen sehen wir oft, dass die eigentliche Nachricht im dritten Absatz steckt. Dort liest sie niemand mehr.
Wann ist ein Wechsel in der Geschäftsführung eine Meldung?
Für die Fachpresse fast immer. Viele Branchenmedien führen eigene Personalien-Rubriken, und ein neuer Geschäftsführer ist das Material, für das es sie gibt. Die Hürde ist niedrig, solange die Meldung kurz und vollständig ist.
Bei der Regionalzeitung kommt es auf das Unternehmen an. Ist es ein bekannter Arbeitgeber am Ort, interessiert der Wechsel auch Leser, die nie Kunde waren. In Familienunternehmen ist der Generationswechsel oft die größere Geschichte, weil er eine Frage beantwortet, die vor Ort viele beschäftigt: Bleibt der Betrieb in der Familie?
Auch eine Erweiterung der Geschäftsführung ist eine Meldung, sobald die neue Person eine sichtbare Aufgabe bekommt. Der erste Satz sagt dann, wer künftig wofür zuständig ist. Etwa so: [Vorname Nachname] übernimmt [Bereich], [bisheriger Geschäftsführer] verantwortet weiter [Bereich].
Anders liegt es bei einer rein formalen Bestellung, zum Beispiel eines zusätzlichen Geschäftsführers aus organisatorischen Gründen. Dafür braucht es keine Pressemitteilung, für Kunden und Partner reicht ein kurzer Hinweis. Ins Handelsregister und auf den Briefbogen gehört er trotzdem.
In welcher Reihenfolge erfahren es Belegschaft, Kunden und Presse?
Wer den neuen Chef aus der Zeitung kennenlernt, nimmt das persönlich. Das gilt für die Buchhaltung genauso wie für den größten Kunden. Die Reihenfolge gehört deshalb zur Meldung, obwohl sie in keinem Text steht.
Zuerst sind sich Gesellschafter oder Aufsichtsrat einig, in Familienunternehmen auch die Familie. Vorher hört niemand sonst davon. Dann kommt der Führungskreis. Gibt es einen Betriebsrat, erfährt er es vor der Belegschaft. Kurz darauf die Belegschaft selbst, am besten persönlich und nicht per Aushang. Die wichtigsten Kunden und die Hausbank bekommen noch am selben Tag einen Anruf, möglichst vom Vorgänger. Die Pressemitteilung folgt am Nachmittag oder am nächsten Morgen.
Alle anderen Kunden und Lieferanten bekommen ein kurzes Schreiben, bevor die Meldung erscheint. Es kann so aussehen:
Betreff: Neue Geschäftsführung bei [Firma] ab [Datum]
[Anrede],
[Vorgänger] übergibt zum [Datum] die Geschäftsführung der [Firma] an [Vorname Nachname]. [Nachname] kommt von [bisheriges Unternehmen / ist seit [Jahr] bei uns als [Funktion] tätig]. Für Sie ändert sich [nichts an Ansprechpartnern und Konditionen / Folgendes: …].
[Vorgänger] und [Nachname] melden sich in den nächsten Wochen bei Ihnen. Bis dahin erreichen Sie uns wie gewohnt unter [Kontakt].
[Gruß, Unterschrift des Vorgängers]
Fachredaktionen mit langem Vorlauf können die Pressemitteilung früher bekommen, mit einer Sperrfrist bis nach der Betriebsversammlung. Das setzt Vertrauen in die Empfänger voraus. Bei einem kleinen Verteiler mit Namen ist das selten ein Problem.
Einen Zeitpunkt haben Sie nicht ganz in der Hand. Jede Änderung in den Personen der Geschäftsführer einer GmbH ist zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, so steht es in § 39 GmbHG. Bekannt gemacht ist die Eintragung, sobald sie im elektronischen Registerportal abrufbar ist (§ 10 HGB), und manche Dienste werten solche Einträge automatisch aus. Planen Sie die interne Information so, dass niemand im Betrieb den Wechsel zuerst im Register entdeckt.
Bei börsennotierten Unternehmen kann der Wechsel eine Insiderinformation sein, die nach Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung unverzüglich zu veröffentlichen ist. Dann richtet sich der Zeitpunkt nach dieser Pflicht und nicht nach der Reihenfolge oben. Die Rechtsabteilung gehört in dem Fall von Anfang an dazu.
Muster: Pressemitteilung zum neuen Geschäftsführer
Das Muster gilt für eine Nachfolge von außen. Eckige Klammern ersetzen Sie, Hinweise in runden Klammern streichen Sie vor dem Versand. Für eine Geschäftsführerin passen Sie die Formen an.
[Vorname Nachname] wird Geschäftsführer der [Firma]
Nachfolger von [Vorgänger], der nach [Zahl] Jahren [in den Ruhestand geht / in den Beirat wechselt]
[Ort], [Datum]. [Vorname Nachname] übernimmt zum [Datum] die Geschäftsführung der [Firma] GmbH in [Ort]. Er folgt auf [Vorname Nachname des Vorgängers], der das Unternehmen seit [Jahr] führt und [Grund für den Wechsel]. [Nachname] kommt von [bisheriges Unternehmen], wo er zuletzt als [Funktion] [Zuständigkeit] verantwortet hat.
[Firma] [Tätigkeit in einem Satz] und beschäftigt [Zahl] Mitarbeitende an [Zahl] Standorten. [Vorgänger] begleitet die Übergabe bis [Datum] und [bleibt dem Unternehmen als … verbunden / scheidet dann aus].
„Als ich [Jahr] angefangen habe, [Zustand damals]. Heute [Zustand jetzt]. Den nächsten Schritt, [konkretes Vorhaben], soll jemand gehen, der [Erfahrung oder Fähigkeit] mitbringt, und das ist bei [Vorname] der Fall“, sagt [Vorgänger].
„Die ersten [Zahl] Wochen nehme ich mir für [konkret: die Standorte, die größten Kunden, die Werkstatt]. Bis [Zeitpunkt] wollen wir entschieden haben, [konkrete Frage]“, sagt [Nachname].
[Nachname], Jahrgang [Jahr], hat [Studium oder Ausbildung] in [Ort] abgeschlossen und war danach bei [Unternehmen] als [Funktion] tätig. [Zweite Station mit Unternehmen und Funktion.] (Optional:) Er lebt in [Ort].
Foto: [Link zum Download]. Bildnachweis: [Name des Fotografen]. Frei zur redaktionellen Nutzung im Zusammenhang mit dieser Meldung.
Pressekontakt: [Name, Funktion, Telefon, E-Mail]
Über [Firma]: [zwei bis drei Sätze mit Gründungsjahr, Tätigkeit und Größe]
Der erste Absatz muss allein stehen können. Personalien-Rubriken übernehmen häufig nur ihn und das Foto. Alles Weitere ist Material für Redaktionen, die mehr daraus machen wollen.
Muster: neuer Geschäftsführer aus dem eigenen Haus
Kommt die neue Person aus dem Unternehmen, verschiebt sich die Nachricht. Dann fragt die Redaktion weniger, wer das ist. Sie will wissen, was sich ändert, wenn jemand übernimmt, der den Betrieb schon kennt. Der zweite Absatz braucht deshalb ein Ergebnis aus der bisherigen Arbeit, möglichst mit einer Angabe, die sich prüfen lässt.
[Vorname Nachname] übernimmt die Geschäftsführung bei [Firma]
[Ort], [Datum]. [Vorname Nachname], seit [Jahr] [bisherige Funktion] bei [Firma], wird zum [Datum] Geschäftsführer des Unternehmens. Er folgt auf [Vorgänger], der [Grund für den Wechsel]. (Bei Familienunternehmen:) Damit führt [erstmals jemand außerhalb der Familie / die [Zahl]. Generation] das Unternehmen.
[Nachname] hat bei [Firma] [konkretes Ergebnis, etwa den Aufbau eines Standorts oder Geschäftsbereichs] verantwortet. [Eine Zahl dazu.] Seine bisherige Aufgabe übernimmt [Name / wird neu besetzt].
„[Warum die Entscheidung auf jemanden aus dem Haus fiel, mit einem Beispiel aus der Zusammenarbeit]“, sagt [Vorgänger].
„[Was bleibt und welchen Punkt er anders angehen wird]“, sagt [Nachname].
(Weiter wie im ersten Muster: Kurzbiografie, Foto, Pressekontakt, Über [Firma].)
Bei internen Nachfolgen fehlt oft der Satz, wer die bisherige Stelle übernimmt. Für Kunden und Lieferanten ist das häufig die wichtigere Information, weil sie mit dieser Stelle zu tun haben.
Gehörte die neue Person bisher zu den leitenden Angestellten, muss außerdem der Betriebsrat rechtzeitig vorher davon erfahren (§ 105 BetrVG).
Was sagen Vorgänger und Nachfolger in ihren Zitaten?
Zwei Zitate, die beide sagen, dass man sich freut, sind eines zu viel. Jede Person braucht im Text eine eigene Aufgabe.
Der Vorgänger erklärt die Entscheidung. Nur er kann aus eigener Erfahrung sagen, warum gerade jetzt und warum gerade diese Person. Ein Rückblick gehört nur hinein, wenn er auf diese Begründung zuläuft. Der Dank an die Belegschaft ist richtig, er hat seinen Platz aber in der Betriebsversammlung und im internen Schreiben.
Der Nachfolger spricht über das, was er als Erstes tun wird. Eine Strategie kann er am ersten Tag noch nicht verkünden, und das muss er auch nicht. Glaubwürdig wirkt ein konkreter erster Schritt mit einer Zeitangabe. Wie bei jeder Pressemitteilung übernehmen Redaktionen eher ein Zitat, das eine Aussage enthält.
Will oder kann der Vorgänger nicht zitiert werden, übernimmt seine Rolle jemand aus dem Gremium, das den Wechsel beschlossen hat, etwa ein Gesellschafter oder der Vorsitz von Beirat oder Aufsichtsrat. Ein drittes Zitat braucht es dann nicht.
Lassen Sie beide Zitate schriftlich von den Personen selbst freigeben, auch wenn die Zeit drängt.
Personalien-Rubriken: Wohin gehört die Meldung in der Fachpresse?
Bei der Lebensmittel Zeitung etwa heißt die feste Stelle für solche Meldungen schlicht „Personalien“. Dort erscheint Ihre Meldung nur, wenn sie bei der zuständigen Person ankommt. Schauen Sie im Impressum nach, wer das Ressort betreut, und schreiben Sie an diesen Namen statt an die Sammeladresse. Wer die Fachpresse im eigenen Verteiler schon mit Namen und Ressort führt, braucht dafür einen Handgriff.
Leicht übersehen wird die Wirtschaftsredaktion der Regionalzeitung, und zwar nicht nur am Firmensitz. Ist die neue Person an ihrem bisherigen Wohn- oder Arbeitsort bekannt, ist auch die Zeitung dort ein Empfänger. Dazu kommen die Magazine von Kammer und Branchenverband.
Auf eine Personalmeldung folgen manchmal Interviewanfragen, gerade von Fachmedien, die die neue Geschäftsführung kennenlernen wollen. Klären Sie vor jedem Gespräch, ob Sie den Text vor Erscheinen zu sehen bekommen, und lesen Sie vorher nach, was Sie bei der Autorisierung eines Interviews ändern dürfen. Das Auftreten in den ersten Interviews lässt sich üben, bevor eine Redaktion anruft.
Welche Fotos und Angaben braucht die Fachpresse?
Ein Porträt pro Person, aktuell, vor ruhigem Hintergrund. Liefern Sie es im Hoch- und im Querformat, dann muss in der Redaktion niemand zuschneiden. Ein gemeinsames Bild von Vorgänger und Nachfolger ist eine gute Ergänzung. Es ersetzt das Einzelporträt aber nicht.
Schicken Sie einen Download-Link in druckfähiger Auflösung mit, dazu eine fertige Bildunterschrift mit Name und Funktion und den Bildnachweis. Der Fotograf hat ein Recht auf Anerkennung als Urheber (§ 13 UrhG, bei einfachen Porträtfotos über § 72 UrhG), deshalb steht sein Name im Nachweis. Klären Sie außerdem vorher mit ihm, dass Redaktionen das Bild für die Berichterstattung nutzen dürfen.
Die Kurzbiografie hat vier bis sechs Sätze, mit Ausbildung und beruflichen Stationen samt Unternehmen und Funktion. Jahrgang und Wohnort sind für die Regionalpresse oft interessant, schreiben Sie sie also dazu, wenn die Person einverstanden ist. Adjektive wie „erfahren“ oder „ausgewiesen“ streicht die Redaktion ohnehin.
Foto und Biografie gehören zeitgleich auch in den Pressebereich Ihrer Website. Wer Wochen später über den Wechsel schreibt, sucht dort.
Was muss nach dem Geschäftsführerwechsel auf Website und Briefbogen stimmen?
Leser, die mehr wissen wollen, landen auf Ihrer Website. Sobald der Wechsel wirksam ist, sollte dort nirgends mehr der alte Name als Geschäftsführer stehen.
- Impressum: Bei juristischen Personen nennt es den Vertretungsberechtigten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG).
- Briefbogen und E-Mail-Signaturen: Eine GmbH muss auf Geschäftsbriefen „gleichviel welcher Form“ alle Geschäftsführer angeben (§ 35a GmbHG), bei der AG gilt dasselbe für den Vorstand (§ 80 AktG).
- Teamseite und Pressekontakt auf der Website.
- Die Netzwerkprofile beider Personen, mit denselben Titeln und Daten wie in der Meldung.
Häufige Fragen
Muss ein Geschäftsführerwechsel veröffentlicht werden?
Eine Pressemitteilung ist keine Pflicht. Anzumelden ist der Wechsel aber zum Handelsregister, bei der GmbH nach § 39 GmbHG, bei der Aktiengesellschaft für den Vorstand nach § 81 AktG. Die Eintragung macht das Registergericht dann selbst bekannt. Lässt sich keine Person ermitteln, die die Gesellschaft kontrolliert, gilt der Geschäftsführer als wirtschaftlich Berechtigter (§ 3 Abs. 2 GwG). Dann muss auch der Eintrag im Transparenzregister geändert werden (§ 20 Abs. 1 GwG). Börsennotierte Unternehmen prüfen zusätzlich die Ad-hoc-Pflicht.
Wann sollte die Meldung raus, vor oder nach dem Amtsantritt?
Sobald der Wechsel beschlossen und intern bekannt ist. Eine geplante Nachfolge können Sie Wochen vorher melden, mit dem Datum des Amtsantritts im ersten Satz. Eine zweite Meldung zum ersten Arbeitstag braucht es selten.
Was gehört in die Meldung, wenn die Trennung nicht einvernehmlich war?
So wenig wie möglich und nichts, was nicht stimmt. Ein Satz genügt: [Vorgänger] hat das Unternehmen zum [Datum] verlassen. Formeln wie „im besten gegenseitigen Einvernehmen“ lösen in Redaktionen eher Fragen aus, als dass sie welche beantworten. Prüfen Sie vorher, ob der Aufhebungsvertrag eine abgestimmte Sprachregelung vorsieht, und halten Sie sich daran. Das Zitat des Vorgängers entfällt, die Begründung übernimmt jemand aus dem Gremium, das entschieden hat.
Geschäftsführer oder CEO?
Im Handelsregister steht bei der GmbH der Geschäftsführer, bei der AG der Vorstand. Führen Sie intern einen englischen Titel, nennen Sie die rechtliche Funktion zuerst und den Titel danach, etwa „Geschäftsführer (CEO)“. Dann passt die Meldung zum Register, und niemand muss nachfragen.
Wobei wir helfen
Wir bereiten mit Ihnen die Meldung vor und auf Wunsch auch die ersten Gespräche mit Redaktionen. Wie wir dabei arbeiten, steht unter Pressearbeit für Unternehmen. Die beiden Muster oben können Sie auch ohne uns verwenden.
- Sperrfrist in der Pressemitteilung: Formulierung und wann sie nützt - 8. Oktober 2026
- Pressebereich auf der Website: was Journalisten dort in 30 Sekunden finden müssen - 8. Oktober 2026
- Pressearbeit für Vereine: die erste Meldung an die Lokalzeitung - 8. Oktober 2026