Ein Interview zu autorisieren heißt, die redaktionell bearbeitete Fassung eines Wortlautinterviews vor dem Erscheinen gegenzulesen und freizugeben. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Interview-Autorisierung in Deutschland nicht, in der Presse ist sie bei Wortlautinterviews aber üblich. Korrigiert werden dabei sachliche Fehler und Sätze, die Sie anders gemeint haben; neue Antworten und umgeschriebene Fragen lehnen Redaktionen in der Regel ab.
Ärger um eine Freigabe entsteht nach unserer Beobachtung meist dort, wo vor dem Gespräch niemand über die Freigabe gesprochen hat. Hinterher soll dann der Rotstift retten, was im Gespräch schiefgegangen ist. Das klappt selten.
Was heißt es, ein Interview zu autorisieren?
Ein Wortlautinterview erscheint als Folge von Fragen und Antworten. Zwischen Gespräch und Abdruck liegt Redaktionsarbeit. Aus einem langen Gespräch wird ein Text, der auf eine Seite passt, und aus gesprochener Sprache wird geschriebene. Manche Antwort ist danach kürzer oder steht an anderer Stelle. Diese bearbeitete Fassung legt Ihnen die Redaktion beim Autorisieren vor. Sie melden Korrekturen zurück, und das Interview erscheint erst, wenn Sie ausdrücklich freigegeben haben.
Etwas anderes ist es, wenn eine Journalistin Sie für einen Bericht befragt und einzelne Sätze daraus zitiert. Manche Redaktionen bieten dann an, die wörtlichen Zitate gegenzulesen. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Den fertigen Artikel bekommen Sie in aller Regel gar nicht vorgelegt, denn was und wie berichtet wird, entscheidet die Redaktion. Die Leitlinie des Deutschen Journalisten-Verbands zur Interview-Autorisierung von 2010 grenzt genauso ab: Gemeint sind redaktionell bearbeitete Wortlautinterviews, keine kompletten Beiträge und keine indirekt wiedergegebenen Zitate.
Gibt es ein Recht auf Interview-Autorisierung?
Vorab: Das ist eine Einordnung aus der Praxis, keine Rechtsberatung.
Eine gesetzliche Pflicht, Ihnen ein Interview vor dem Erscheinen vorzulegen, gibt es nicht. Auch der Pressekodex des Deutschen Presserats verlangt keine Freigabe. In Richtlinie 2.4 heißt es: „Ein Wortlautinterview ist auf jeden Fall journalistisch korrekt, wenn es das Gesagte richtig wiedergibt.“ Maßstab ist die richtige Wiedergabe. Ihre Zustimmung ist es nicht.
Verbreitet ist die Freigabe trotzdem. Der DJV nennt sie im deutschen Journalismus üblich, anders als im angloamerikanischen, und stützt sie auf Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Nicht zwingend sei sie, wenn Interviewte freiwillig darauf verzichten oder etwas anderes vereinbart ist. Nach dem Papier des Verbands können Interviewte die Autorisierung eines Wortlautinterviews verlangen. Journalisten rät der DJV im selben Text aber zu einem restriktiven Umgang damit. Die Leitlinie ist eine Empfehlung des Berufsverbands, auf die Sie sich im Gespräch mit einer Redaktion berufen können.
Rechtlich geschützt sind Sie vor allem gegen falsche Zitate. Das Bundesverfassungsgericht hat im Böll-Beschluss von 1980 entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht am eigenen Wort umfasst und dass die Meinungsfreiheit ein unrichtiges Zitat nicht deckt. Ihr Anspruch aus dem Persönlichkeitsrecht richtet sich auf eine Wiedergabe, die stimmt. Über die einzelnen Formulierungen entscheidet weiter die Redaktion.
Anders kann es aussehen, wenn Sie die Freigabe vor dem Gespräch ausdrücklich vereinbart haben. Ob und wie weit eine solche Absprache bindet, hängt vom Einzelfall ab und ist eine Frage für eine Anwältin oder einen Anwalt für Presserecht.
Was dürfen Sie bei der Freigabe ändern, und was lehnen Redaktionen ab?
Die DJV-Leitlinie zieht die Grenze deutlich. Eine Autorisierung dient der sachlichen Korrektheit, der Wahrung des Sinns und der sprachlichen Klarheit, und auf diese Zwecke sollen sich Änderungen beschränken. Innerhalb dieser Grenze können Sie bei der Freigabe in der Regel:
- falsche Zahlen, Daten und Fachbegriffe korrigieren,
- eine Kürzung zurücknehmen lassen, die den Sinn einer Antwort verdreht,
- einen Satz klarer fassen, der gesprochen richtig war und geschrieben missverständlich ist,
- Ihre Funktion und den Namen Ihres Unternehmens korrekt schreiben lassen.
Ebenso klar ist die andere Seite. Fragen nachträglich umzuschreiben, steht Interviewten nicht zu, und auf solche Eingriffe soll sich die Redaktion auch nicht einlassen. Antworten, die im Gespräch nie gefallen sind, gehören ebenfalls nicht in eine Freigabe. Änderungen, die das Gespräch verfälschen oder den Kern einer wesentlichen Aussage untergraben, darf die Redaktion zurückweisen. Kommt keine Einigung zustande, erscheint das Interview im Zweifel gar nicht.
Für ein Unternehmen ist das ein heikler Ausgang. Die Journalistin hat Zeit investiert, und am Ende erscheint nichts. Das bleibt in Erinnerung, wenn Ihr Name das nächste Mal fällt.
Wie vereinbaren Sie die Freigabe vor dem Gespräch?
Der richtige Zeitpunkt für die Frage nach der Autorisierung ist Ihre Zusage zum Interview. Auch die DJV-Leitlinie sieht vor, dass Absprachen zur Autorisierung vor dem Gespräch getroffen werden. Klären Sie, ob das Gespräch als Wortlautinterview erscheint oder in einen Bericht einfließt, ob Sie die bearbeitete Fassung vorab bekommen und bis wann Sie antworten müssen.
Eine kurze Mail genügt. Etwa so:
Vielen Dank für Ihre Anfrage, ich stehe gern zur Verfügung. Damit ich mich richtig vorbereite: Erscheint das Gespräch als Interview im Wortlaut? Falls ja, würde ich die bearbeitete Fassung vor Erscheinen gern auf sachliche Richtigkeit durchsehen. Nennen Sie mir bitte Ihre Frist, ich halte sie ein. Ist es Ihnen recht, wenn ich das Gespräch für mich mitschneide? Für die Freigabe erreichen Sie [Name, Telefon], auch wenn ich selbst unterwegs bin.
Den vollständigen Fragenkatalog vorab bekommen Sie dagegen selten. Der DJV rät Redaktionen, vorher nicht mehr zuzusagen als die Themengebiete, weil ein Interview vom Gespräch lebt. Fragen Sie nach den Themen. Das reicht für eine gründliche Vorbereitung.
Ob die Journalistin aufzeichnet oder Sie selbst: Eine Aufnahme, der beide Seiten zugestimmt haben, hilft, wenn später über den Wortlaut gestritten wird. Auch die DJV-Leitlinie nennt eine genehmigte Tonaufzeichnung als Mittel für die nötige Klarheit. Heimlich mitschneiden scheidet aus, denn wer das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufnimmt, macht sich nach § 201 StGB strafbar.
Wie prüfen Sie ein Interview vor der Freigabe?
Was Sie freigeben, erscheint danach als Ihr Wortlaut, mit Ihrem Namen darüber. Lesen Sie die bearbeitete Fassung deshalb zweimal, jedes Mal mit einer anderen Frage. Beim ersten Durchgang nur: Stimmt der Sinn? Steht da etwas, das Sie so nicht gemeint haben, oder ist eine Antwort so gekürzt, dass sie etwas anderes sagt? Beim zweiten Durchgang nur die Fakten, Wort für Wort.
Den Stil lassen Sie stehen, solange kein Satz missverständlich wird. Die Redaktion hat Ihre gesprochenen Sätze in Schriftsprache übertragen, und das klingt anders als Ihre eigenen Texte. Das ist kein Fehler. Wer hier umformuliert, macht aus einem lebendigen Gespräch eine Pressemitteilung, und so etwas drucken Redaktionen ungern.
Bei der Rückmeldung helfen zwei Regeln. Änderungen sichtbar machen und jede in einem halben Satz begründen. Und eine einzige Person entscheidet und antwortet. Wenn erst Marketing und Rechtsabteilung ihre Wünsche einarbeiten, kommt ein anderer Text zurück als der gesprochene. Meist auch zu spät.
Danke für die Fassung, ich gebe sie mit zwei Korrekturen frei. In der dritten Antwort muss es [richtige Zahl] statt [falsche Zahl] heißen. In der fünften Antwort entsteht durch die Kürzung der Eindruck, wir hätten den Standort aufgegeben; tatsächlich haben wir ihn verkleinert. Mein Vorschlag: „[Satz]“. Alles andere passt so.
Gibt es bei Radio- und Fernsehinterviews eine Freigabe?
Live gibt es nichts freizugeben, und auch bei Aufzeichnungen hören oder sehen Sie den geschnittenen Beitrag nach unserer Erfahrung nur ausnahmsweise vorab. Die DJV-Leitlinie ist ausdrücklich für Wortlautinterviews in der Presse geschrieben, und Beschwerden über Hörfunk und Fernsehen nimmt der Presserat nicht an. Was Sie tun können, hängt am Format.
Live
Gesagt ist gesendet. Rutscht Ihnen eine falsche Zahl heraus, korrigieren Sie sie im nächsten Satz, ruhig und ohne lange Entschuldigung. Das wirkt souveräner als jede spätere Mail an die Redaktion.
Aufzeichnung
Bei einer Aufzeichnung schneidet die Redaktion. Aus einem längeren Gespräch werden einzelne Sätze, sogenannte O-Töne, die in einen Beitrag eingebaut werden. Ihr Einfluss liegt deshalb im Gespräch selbst. Geht eine Antwort daneben, sagen Sie es sofort und geben Sie sie noch einmal. Welche Fassung gesendet wird, entscheidet die Redaktion, aber Sie haben ihr eine bessere angeboten.
Klären Sie vorher, in welchem Beitrag das Material verwendet wird, und geben Sie Namen und Funktion schriftlich durch, damit Anmoderation und Einblendung stimmen. Wie Sie Sätze bauen, die auch einzeln herausgeschnitten funktionieren, steht in unserem Beitrag zum Radiointerview als Experte. Vor falschen Zitaten schützt Sie das Persönlichkeitsrecht im Rundfunk ebenso: Der Böll-Beschluss betraf einen Fernsehkommentar.
Wie vermeiden Sie, dass Sie hinterher streichen müssen?
Hinter vielen Streichwünschen steckt dieselbe Ursache. Im Gespräch ist etwas gefallen, das nicht fallen sollte, etwa eine Zahl, die noch nicht veröffentlicht ist, oder eine spontane Spitze gegen einen Wettbewerber. Die Freigabe ist für solche Fälle das falsche Werkzeug. Gerade diese Sätze gibt eine Redaktion ungern wieder her.
Wirksamer ist die Arbeit davor. Legen Sie drei Kernaussagen fest, die in dem Interview auf jeden Fall vorkommen sollen, jede in einem Satz und jede mit einem Beleg oder einem Beispiel. Diese Sätze sind Ihr Rückweg. Führt eine Frage auf ein Feld, auf dem Sie nichts sagen wollen, antworten Sie kurz und kehren zu einer Ihrer Aussagen zurück. Schreiben Sie außerdem auf, worüber Sie nicht sprechen werden. Wer das vorher weiß, muss hinterher wenig streichen.
Kernaussage 1: [ein Satz, den Sie gedruckt sehen wollen] Beleg: [Zahl, Beispiel oder Erfahrung]
Kernaussage 2: [Satz] Beleg: [Beleg]
Kernaussage 3: [Satz] Beleg: [Beleg]
Darüber spreche ich nicht: [unveröffentlichte Zahlen, laufende Verhandlungen, Namen von Kunden]
Wenn danach gefragt wird: [ein freundlicher Satz, warum nicht, dann zurück zu einer Kernaussage]
Eine gute Kernaussage enthält eine Einschätzung, die nur Sie geben können. Was ein Zitat, das eine Redaktion übernimmt, von einer Floskel unterscheidet, haben wir für die Pressemitteilung beschrieben. Im Interview gilt dasselbe. Wie wir Fachleute auf solche Gespräche vorbereiten, steht unter Vorbereitung auf Interviews.
Häufige Fragen zur Interview-Freigabe
Darf ich Überschrift und Vorspann mit freigeben?
In der Regel nicht. Die DJV-Leitlinie bezieht die Autorisierung auf das redaktionell bearbeitete Wortlautinterview, also auf Fragen und Antworten. Überschrift, Vorspann und Bildauswahl gestaltet die Redaktion. Steht dort eine sachlich falsche Angabe, etwa zu Ihrer Funktion, weisen Sie die Redaktion darauf hin. Damit sie die richtigen Angaben gar nicht erst suchen muss, stellen Sie Funktion, Firmenname und ein aktuelles Porträt in einen Pressebereich auf Ihrer Website.
Kann ich ein Interview nach dem Gespräch zurückziehen?
Sie können darum bitten. Was dann geschehen soll, beschreibt der DJV für den Fall, dass man sich über Änderungen nicht einigt: Die Redaktion versucht zunächst, sich mit Ihnen zu verständigen. Gelingt das nicht, soll sie auf den Abdruck verzichten, behält sich aber vor, das öffentlich zu machen. In besonderen Einzelfällen hält der Verband sogar den Abdruck einer zurückgenommenen Aussage für gerechtfertigt, wenn das öffentliche Informationsinteresse es trägt.
Darf unsere Pressestelle die Antworten schriftlich liefern?
Wenn die Redaktion sich darauf einlässt, ja. Schriftliche Antworten ersetzen nach Auffassung des DJV aber kein persönliches Interview, und die Redaktion soll transparent machen, wie ein Interview zustande kam. Ein in der Pressestelle fertig geschriebenes Interview als eigenes Gespräch zu veröffentlichen, widerspricht nach dem Verband der journalistischen Ethik.
Was kann ich tun, wenn ich falsch zitiert wurde?
Zuerst die Redaktion ansprechen, sachlich und mit der richtigen Fassung. Nach Ziffer 3 des Pressekodex müssen Redaktionen Behauptungen, die sich als falsch erweisen, unverzüglich von sich aus richtigstellen. Das ist eine Pflicht aus der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. Bei Zeitungen, Zeitschriften und deren Onlineangeboten ist außerdem eine Beschwerde beim Presserat möglich.
Daneben gibt es den Gegendarstellungsanspruch. Für Zeitungen und Zeitschriften regeln ihn die Pressegesetze der Länder, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel § 11 des Landespressegesetzes. Dort muss die Gegendarstellung schriftlich und unterschrieben unverzüglich, spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung, beim verantwortlichen Redakteur oder Verleger eingehen. Für journalistisch-redaktionelle Onlineangebote gilt § 20 Medienstaatsvertrag mit eigener, teils kürzerer Frist. Ob ein solcher Schritt sinnvoll ist, klären Sie mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Presserecht.
Wobei wir helfen
Im Medientraining für Fachleute bereiten wir Sie mit Ihren eigenen Themen auf Interviews vor, vom Format bis zu den Kernaussagen, als Gruppentag oder in Einzelbegleitung über mehrere Termine. Die Mail aus dem Abschnitt zur Vereinbarung können Sie allerdings sofort und ohne uns verschicken. Sie klärt die Freigabe, bevor das Gespräch beginnt.
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